Allgemeine Geschäftsbedingungen Baumdienst-Pirna Inhaber: Stan Krumbholz Lindenstrasse 17 01796 Pirna Stand: 01.01.2013 1. Bedingung Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Der Baumdienst Pirna, Inh. Stan Krumbholz wird nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet. 2. Angebotsfrist und Angebotsinhalt Das abgegebene Angebot ist für 4 Wochen gültig, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot sind nicht enthalten, die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die nach Unfallverhütungsvorschrift nicht zulässig sind, sowie die Kosten für Absperrungen, Beschilderungen und Verkehrsleitmaßnahmen. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber dem Auftragnehmer mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. 3. Zugang und Genehmigungen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen, Genehmigungen und anderen Bewilligungen zu überprüfen. 4. Gegenbestätigung Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nicht verbindlich auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an. 5. Durchführung der Arbeiten Der Auftragnehmer behält sich vor, alle oder Teile der zur Ausführung gelangenden Arbeiten an Dritte zu vergeben und weiter alle Leistungen in einem vereinbarten und vorgegebenen Zeitraum individuell durchzuführen. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Endes der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 6. Stornierung eines Auftrages Bei einer Stornierung eines durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilten Auftrages hat dieser 15 % des Auftragwertes zu zahlen, ohne dass der Auftragnehmer einen Nachweis der ihm entstandenen Kosten erbringen muss. Bei darüber hinausgehenden Forderungen hat der Auftragnehmer den Nachweis über die Kosten zu erbringen. 7. Leistungsbeschreibung Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet: Ast-Definitionen: • Feinast: Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm • Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm • Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm • Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm • Baumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden • Totholzentnahme: Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit • Kroneneinkürzung: Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach-, und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig, • Kronenauslichtung: entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone. Es werden keine Wundverschlußmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehen gelassen werden. Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), Stand 2006. 8. Ausführungsfristen Die von uns genannten Ausführungsfristen oder –zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis und Reif . Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine vierwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde. 9. Mehrarbeit Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeitsnachweis schriftlich nach. Es gelten folgende Stundenlöhne, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden: Arbeitsstunde pro Mitarbeiter: 45,00 € Höhenzulage über 5m Arbeitshöhe: 10,00€ Arbeiten mit Seiltechnik 100,00 € Wann und wo Seiltechnik zum Einsatz kommt entscheidet der Firmen Inhaber. Es erfolgt im Beratungsgespräch eine genaue Absprache. In unserer Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst. 10. Schadenersatz Bei Schäden, die der Auftragnehmer nachweislich verursacht hat, muss der Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen, geknickte oder abgebrochene Zweige/ Äste von Nachbarpflanzen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. 11. Zahlungsvereinbarungen Die von dem Auftragnehmer verrechneten Leistungen sind ohne Abzug bar bei Abschluss der Arbeiten zu bezahlen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. 12. Geltung/Gerichtsstand Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verträge. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragsnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für alle sich aus einer Geschäftsbeziehung ergebenden Rechtsfragen gilt ausschließlich deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand. 13. Salvatorische Klausel Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.